Rz. 43
§ 35a EStG
Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gem. § 35a EStG können in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen beantragt werden.
[Überblick]
Im Bedarfsfall ausfüllen | |
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Seite 1 | Angaben zum Steuerpflichtigen (Zeilen 1–3) Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienst-, Pflege- und Handwerkerleistungen (Zeilen 4–8) Beantragen Sie hier die Steuerermäßigung für Haushaltshilfen, Heimunterbringung sowie Dienstleistungen (z. B. Pflege, Betreuung, Garten-, Reinigungsarbeiten) und Handwerkerleistungen rund um Ihren Privathaushalt (→ Tz 467). →Haushaltsnahe Tätigkeiten/Dienstleistungen→Pflegekosten/Heimunterbringung |
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