Rz. 43

 
Wichtig

§ 35a EStG

Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gem. § 35a EStG können in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen beantragt werden.

[Überblick]

 
Im Bedarfsfall ausfüllen
Seite 1

Angaben zum Steuerpflichtigen (Zeilen 1–3)

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienst-, Pflege- und Handwer­kerleistungen (Zeilen 4–8)

Beantragen Sie hier die Steuerermäßigung für Haushaltshilfen, Heimunterbringung sowie Dienstleistungen (z. B. Pflege, Betreuung, Garten-, Reinigungsarbeiten) und Handwerkerleistungen rund um Ihren Privathaushalt (→ Tz 467). →Haushaltsnahe Tätigkeiten/Dienstleistungen→Pflegekosten/Heimunterbringung

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