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[Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse → Zeile 5]

Ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Privathaushalt (§ 35a Abs. 2 EStG) liegt u. a. vor, wenn die Grenzen einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob nur im Haushalt) überschritten sind. Hier gehören neben dem ausgezahlten Arbeitslohn die Sozialversicherungsbeiträge, Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, die Umlagen zur Lohnfortzahlungsversicherung und die Unfallversicherungsbeiträge, soweit sie der Arbeitgeber getragen hat, zu den begünstigten Aufwendungen.

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