Rz. 41

Erstmals gibt es für den Veranlagungszeitraum 2019 eine eigene Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen für Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gem. § 35a EStG. Steuerliche Änderungen sind damit nicht verbunden.

[Überblick]

 
Im Bedarfsfall ausfüllen
Seite 1

Angaben zum Steuerpflichtigen (Zeilen 1–3)

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienst-, Pflege- und Handwer­kerleistungen (Zeilen 4–6)

Beantragen Sie hier die Steuerermäßigung für Haushaltshilfen, Heimunterbringung sowie Dienstleistungen (z. B. Pflege, Betreuung, Garten-, Reinigungsarbeiten) und Handwerkerleistungen rund um Ihren Privathaushalt. →Haushaltsnahe Tätigkeiten/Dienstleistungen→Pflegekosten/Heimunterbringung

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