Rz. 253

[Allgemeine Kurzinformation]

Unternehmer, die nicht bilanzieren, müssen den amtlich vorgeschriebenen Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung – EÜR (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG)" zusammen mit ihrer Einkommensteuererklärung einreichen.

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