Rz. 37

 
Wichtig

Außergewöhnliche Belastungen

Die Anlage Außergewöhnliche Belastungen benötigen Sie in folgenden Fällen:

Sie möchten

  • Pauschbeträge als behinderter Mensch oder Hinterbliebener
  • Einen Pauschbetrag wegen unentgeltlicher Pflege eines hilflosen Menschen
  • Aufwendungen wegen Krankheit, Pflege, Behinderung, Verlust von Hausrat aufgrund einer Naturkatastrophe oder Gebäudesanierung wegen Schadstoffbelastung oder andere außergewöhnliche Belastungen, z. B. Bestattungskosten,

steuerlich geltend machen.

[Überblick]

 
Im Bedarfsfall ausfüllen
Seite 1

Behindertenpauschbetrag (Zeilen 4–9)

Zusätzlich zum Pauschbetrag sind Fahrtkosten und behinderungsbedingte Hausumbaukosten, abhängig vom Grad und der Art der Behinderung abzugsfähig →Behinderte Menschen

Hinterbliebenenpauschbetrag (Zeile 10)

Pflegepauschbetrag (Zeilen 11, 12)

Begünstigt ist die unentgeltliche Pflege eines hilflosen Menschen (Merkzeichen H oder Pflegegrade 4 bzw. 5)

Andere Aufwendungen (Zeilen 13–18)

Andere außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art sind z. B. Kur-, Krankheits-, Pflege- und Bestattungskosten, Kosten einer Heimunterbringung, Fahrtkosten von behinderten Menschen, Wiederbeschaffung von durch eine Naturkatastrophe verloren gegangenen Hausrat, Aufwendungen zur Sanierung eines schadstoffbelasteten selbstbewohnten Hauses oder behinderungsbedingte Hausumbaukosten. →Außergewöhnliche Belastung→Krankheitskosten→Pflegekosten/Heimunterbringung

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