Rz. 37
Außergewöhnliche Belastungen
Die Anlage Außergewöhnliche Belastungen benötigen Sie in folgenden Fällen:
Sie möchten
- Pauschbeträge als behinderter Mensch oder Hinterbliebener
- Einen Pauschbetrag wegen unentgeltlicher Pflege eines hilflosen Menschen
- Aufwendungen wegen Krankheit, Pflege, Behinderung, Verlust von Hausrat aufgrund einer Naturkatastrophe oder Gebäudesanierung wegen Schadstoffbelastung oder andere außergewöhnliche Belastungen, z. B. Bestattungskosten,
steuerlich geltend machen.
[Überblick]
Im Bedarfsfall ausfüllen | |
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Seite 1 | Behindertenpauschbetrag (Zeilen 4–9) Zusätzlich zum Pauschbetrag sind Fahrtkosten und behinderungsbedingte Hausumbaukosten, abhängig vom Grad und der Art der Behinderung abzugsfähig →Behinderte Menschen Hinterbliebenenpauschbetrag (Zeile 10) Pflegepauschbetrag (Zeilen 11, 12) Begünstigt ist die unentgeltliche Pflege eines hilflosen Menschen (Merkzeichen H oder Pflegegrade 4 bzw. 5) Andere Aufwendungen (Zeilen 13–18) Andere außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art sind z. B. Kur-, Krankheits-, Pflege- und Bestattungskosten, Kosten einer Heimunterbringung, Fahrtkosten von behinderten Menschen, Wiederbeschaffung von durch eine Naturkatastrophe verloren gegangenen Hausrat, Aufwendungen zur Sanierung eines schadstoffbelasteten selbstbewohnten Hauses oder behinderungsbedingte Hausumbaukosten. →Außergewöhnliche Belastung→Krankheitskosten→Pflegekosten/Heimunterbringung |
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