Rz. 7

[Autor/Stand] Stundung der Einkommensteuer nach § 6 Abs. 5 AStG

Die Anzeige- und Mitteilungspflichten des § 6 Abs. 7 AStG haben nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck

ASt Mitteilung § 6 Abs. 7 AStG (11)[2]

zu erfolgen.

Hinweise: Über die auf Seite 3 aufgeführten Staaten hinaus, gehört auch Kroatien seit dem 1.7.2013 zur EU.

[Autor/Stand] Autor: Häck, Stand: 01.10.2023
[2] Der Vordruck ist direkt im Anschluss abgedruckt.

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