Rz. 7
[Autor/Stand] Stundung der Einkommensteuer nach § 6 Abs. 5 AStG
Die Anzeige- und Mitteilungspflichten des § 6 Abs. 7 AStG haben nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck
ASt Mitteilung § 6 Abs. 7 AStG (11)[2]
zu erfolgen.
Hinweise: Über die auf Seite 3 aufgeführten Staaten hinaus, gehört auch Kroatien seit dem 1.7.2013 zur EU.
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