Rz. 71
[Autor/Stand] Drucksachen 18/8045, 18/8345, 18/8461 Nr. 1.6 – Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) – Auszug
Darüber hinaus empfiehlt der Finanzausschuss insbesondere Änderungen
...
zur Verknüpfung der Investmentbesteuerung mit den Regelungen des Außensteuergesetzes zur Wegzugs- und Hinzurechnungsbesteuerung |
...
Beschlussempfehlung:
Der Bundestag wolle beschließen, den Gesetzentwurf auf Drucksachen 18/8045, 18/8345 in der aus der nachstehenden Zusammenstellung ersichtlichen Fassung anzunehmen.
Artikel 6
Änderung des Außensteuergesetzes
Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22.12.2014 (BGBl. I S. 2417) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 7 Absatz 7 wird wie folgt gefasst: "(7) Die Absätze 1 bis 6a sind nicht anzuwenden, wenn auf die Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, die Vorschriften des Investmentsteuergesetzes in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden sind." |
|
2. § 10 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: "Die dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte sind in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln." |
|
3. Dem § 21 wird folgender Absatz 24 angefügt: "(24) Die §§ 7 und 10 in der am 1. Januar 2018 geltenden Fassung sind ab dem 1. Januar 2018 anzuwenden." |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen