Rz. 70

 

30. Nach Artikel 7 (§§ 6, 7, 10 AStG)

Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit die Reform der Investmentbesteuerung eine Anpassung der Vorschriften des Außensteuergesetzes erforderlich macht.

Begründung:

Eine redaktionelle Überarbeitung der §§ 7 und 10 AStG ist erforderlich, weil die Begrifflichkeiten an das neue InvStG angepasst werden müssen. Daneben kommt eine Ergänzung des § 6 AStG in Bezug auf Anleger von Investmentfonds in Betracht. Ziel sollte hierbei sein, die Besteuerung des die Vorabpauschalen übersteigenden tatsächlichen Vermögenszuwachses im Fall eines Wegzugs des Anlegers zu sichern und somit zu verhindern, dass Investmentfonds systematisch dazu genutzt werden, Deutschland Steuersubstrat zu entziehen.

Gegenäußerung der Bundesregierung:

Die Bundesregierung äußert sich zu der Stellungnahme des Bundesrates wie folgt:

Zu Ziffer 30 Artikel 7 (§§ 6, 7, 10 AStG)

Die Bundesregierung wird der Bitte um Prüfung nachkommen.

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