Rz. 69

[Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 944. Sitzung am 22.4.2016 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

 

30. Nach Artikel 7 (§§ 6, 7, 10 AStG)

Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit die Reform der Investmentbesteuerung eine Anpassung der Vorschriften des Außensteuergesetzes erforderlich macht.

Eine redaktionelle Überarbeitung der §§ 7 und 10 AStG ist erforderlich, weil die Begrifflichkeiten an das neue InvStG angepasst werden müssen. Ziel sollte hierbei sein, die Besteuerung des die Vorabpauschalen übersteigenden tatsächlichen Vermögenszuwachses im Fall eines Wegzugs des Anlegers zu sichern und somit zu verhindern, dass Investmentfonds systematisch dazu genutzt werden, Deutschland Steuersubstrat zu entziehen.

[Autor/Stand] Autor: Ditz/Wassermeyer/Hörnicke, Stand: 01.08.2023

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