Rz. 49

[Autor/Stand] Der Bundestag wolle beschließen, den Gesetzentwurf – Drucksachen 15/1553, 15/1671 – in der aus der anliegenden Zusammenstellung ersichtlichen Fassung anzunehmen.

[keine Änderung zu § 7 AStG]

[Autor/Stand] Autor: Ditz/Wassermeyer/Hörnicke, Stand: 01.08.2023

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