Der Erklärungsvordruck fragt die für das Feststellungsverfahren notwendigen Merkmale ab. Da bisher noch keine Erfahrungen über Ermittlung von Einkünften ausländischer Gesellschaften aus passivem Erwerb vorliegen, sind hierfür keine ausgedehnten Fragen vorgesehen; der Steuerpflichtige soll in schwierigen Fällen (vor allem bei gemischten Gesellschaften) eine Anlage ASt 1 B 1 zum Erklärungsvordruck ausfüllen. Für Fälle, in denen die Vergünstigungen nach § 13 AStG beansprucht werden, ist eine besondere Anlage ASt 1 B 2 vorgesehen.

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