Der Deutsche Bundestag hat in seiner 176. Sitzung am 9. Juni 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses – Drucksache 18/8739 – den von der Bundesregierung eingebrachten

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung

(Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG)

– Drucksachen 18/8045, 18/8345 –

in beigefügter Fassung angenommen.

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