BMF, 18.9.2008, IV C 3 - S 2496/08/10011

Aufgrund der Änderung des § 22 Nr. 5 EStG durch das Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz – EigRentG -) wird im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30.1.2008 (BStBl 2008 I S. 390) in den Randziffern 108 und 182 jeweils die Angabe „§ 22 Nr. 5 Satz 5 EStG” durch die Angabe „§ 22 Nr. 5 Satz 7 EStG” ersetzt. Außerdem erfolgt eine redaktionelle Korrektur des Begriffs „Altersvorsorge-Restkapitals” in Rz. 18 in „Altersvorsorge-(Rest-)Kapitals”.

 

Normenkette

EStG § 22 Nr. 5

 

Fundstellen

BStBl I, 2008, 887

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