Nießbrauch an KG-Anteil: Ein Nießbrauch an Kommanditanteilen kann ein Wirtschaftsgut i.S.d. § 39 AO sein, so dass der Nießbrauchsertrag einem Beteiligten persönlich nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO als Gewinnanteil steuerrechtlich zugerechnet werden kann.

Verdecktes Gesellschaftsverhältnis: Das für die Bejahung einer Mitunternehmerschaft i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG erforderliche Mitunternehmerrisiko erfordert stets zwingend das Vorliegen einer Gewinnbeteiligung. Außerdem kommt es auf eine Beteiligung am Verlust ebenso wie eine Beteiligung an den stillen Reserven des Anlagevermögens einschließlich des Geschäftswertes als Regelmerkmal des Unternehmerrisikos an. Das Fehlen eines oder aller Regelmerkmale führt zu einem insoweit eingeschränkten Mitunternehmerrisiko, das durch eine besonders ausgeprägte Mitunternehmerinitiative ausgeglichen werden kann.

Schl.-Holst. FG v. 17.2.2022 – 3 K 42/21, EFG 2023, 1071, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IV R 37/22

Schl.-Holst. FG v. 17.2.2022 – 3 K 41/21, EFG 2023, 1079, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IV R 36/22

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