Bezüge aus einem Heisenberg-Stipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sind mangels Markteinkommens keine freiberuflichen Einkünfte und in jedem Fall nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei.

Sächs. FG v. 11.3.2021 – 8 K 1264/20, EFG 2022, 1534, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VIII R 11/22

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