Die Zuteilung von Aktien an der PayPal Holdings Inc. an Aktionäre der eBay Inc. auf Grund eines Spin-Off nach US-amerikanischen Recht im Jahr 2015 führt bei den Aktionären nicht zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften, da die Voraussetzungen des § 20 Abs. 4a S. 7 EStG sowie des § 20 Abs. 4a S. 5 EStG vorliegen. Nach Auffassung des FG lag im Streitfall lag im Streitfall eine Abspaltung vor, mit der Folge, dass die Zuteilung der Anteile an PayPal gem. § 20 Abs. 4a S. 7 i.V.m. S. 1 EStG keine Besteuerung auslöste.

FG Köln v. 11.3.2020 – 9 K 596/18, EFG 2021, 834, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VIII R 15/20

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