Die Kaufpreisaufteilung zwischen Grund/Boden und Gebäude für Zwecke der AfA erfolgt auch bei als Ferienwohnungen vermieteten Eigentumswohnungen grundsätzlich unter Anwendung des Sachwertverfahrens.

FG Hamburg v. 30.9.2020 – 3 K 233/18, EFG 2021, 1981, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IX R 12/21

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