Das FG Köln hält die Regelungen zum steuermindernden Abzug von Kinderbetreuungskosten in § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG für verfassungsgemäß. Das FG hält es unter Beachtung der verfassungsrechtlichen maßgeblichen Vorgaben für vertretbar, dass der Gesetzgeber typisierend auf die (grundsätzlich nur bei einem Elternteil gegebene) Haushaltszugehörigkeit abstellt.

FG Köln v. 19.1.2023 – 15 K 268/21, EFG 2023, 1133, Rev. eingelegt, Az. des BFH: III R 8/23

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge