Eine Wohnung, die die Steuerpflichtigen unentgeltlich einem ihrer Elternteile zur alleinigen Nutzung überlassen und die nachfolgend innerhalb der Zehnjahresfrist des § 23 EStG veräußert wird, fällt nicht unter die – den Veräußerungsgewinn steuerfrei stellende – Vorschrift des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG. Dies gilt auch vor dem Hintergrund der Regularien in § 1601 BGB oder § 4 S. 2 EigZulG.

FG Düsseldorf v. 2.3.2023 – 14 K 1525/19 E, F, EFG 2023, 754, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IX R 13/23

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