Die Grundsätze zum Vorbehaltsnießbrauch bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung finden auch dann (weiter) Anwendung, wenn ein mit einem Vorbehaltsnießbrauch belastetes bebautes Grundstück mit Zustimmung des Nießbrauchers veräußert wird, aus dem Veräußerungserlös vereinbarungsgemäß neue bebaute Grundstücke erworben werden und an diesen wiederum ein Nießbrauch bestellt wird. Der bisherige Vorbehaltsnießbraucher wird nun erneut Vorbehaltsnießbraucher dieser Grundstücke und ist zum WK-Abzug der Gebäude-AfA bezüglich der neu erworbenen Objekte gem. § 7 Abs. 4 EStG berechtigt.

FG Baden-Württemberg v. 16.10.2020 – 13 K 452/18, EFG 2021, 1449, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IX R 1/21

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