Die Inanspruchnahme von Abzugsbeträgen nach § 10f Abs. 1 und 2 EStG ist auf ein einziges Gebäude beschränkt. § 10f Abs. 3 EStG regelt einen solchen Objektverbrauch und nicht nur eine Beschränkung auf ein Objekt je VZ. Objektverbrauch tritt auch ein, wenn die Abzugsbeträge nicht während des gesamten Abzugszeitraums in Anspruch genommen werden, da § 10f EStG keine Regelung für ein Folgeobjekt beinhaltet.

FG Berlin-Bdb. v. 27.5.2020 – 14 K 14248/17, EFG 2021, 629, Rev. eingelegt, Az. des BFH: X R 22/20

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge