Eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen gem. § 35a Abs. 3 EStG scheidet aus, wenn der im Obergeschoss des Hauses der Mutter lebende Sohn Dachdeckerarbeiten beauftragt und bezahlt. Es liegt eine Zuwendung an die Mutter im Wege des abgekürzten Vertrags- und Zahlungsweges vor, da die Dachdeckerarbeiten im Interesse der Mutter als Eigentümerin erfolgt sind. Dies führt bei der Mutter zu Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung.

Sächs. FG v. 16.12.2020 – 2 K 157/20, EFG 2022, 844, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 23/21

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