Die Anerkennung einer Zuwendung an eine gemeinnützige Stiftung als Spende i.S.d. § 10b EStG setzt voraus, dass die Zuwendung freiwillig und unentgeltlich i.S.d. fremdnützig geleistet wird. Das ist nicht der Fall, wenn der Zuwendende im unmittelbaren zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang einen Vorteil, der nicht unmittelbar wirtschaftlicher Natur sein muss, erlangt.

Sächs. FG v. 12.7.2021 – 5 K 1378/19, EFG 2023, 119, Rev. eingelegt, Az. des BFH: X R 4/22

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge