Veräußerungsgewinnbesteuerung durch Erbauseinandersetzung: Der Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücksanteils, den ein Miterbe im Rahmen einer Erbauseinandersetzung von einer Erbengemeinschaft entgeltlich erworben hat, ist unter den Voraussetzungen des § 23 EStG steuerbar.

FG München v. 21.7.2021 – 1 K 2127/20, EFG 2022, 1907, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IX R 13/22

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