Zuwendungsnießbrauch an Kinder bei Vermietung des Grundstücks an eine GmbH: Im Streitfall ging es um die Einräumung eines Zuwendungsnießbrauchs zugunsten von Kindern an einem Grundstück, das an eine GmbH vermietet ist, deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Vater ist. Das FG Berlin-Bdb. entschied, dass die Rechtsprechungsgrundsätze über die Nichtanerkennung eines Zuwendungsnießbrauchs zugunsten von Kindern an einem Grundstück, das von den Eltern selbst für eigene betriebliche Zwecke benötigt wird, auch dann gelten, wenn das Grundstück von einer GmbH benötigt wird, deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer ein Elternteil ist.

FG Berlin-Bdb. v. 21.3.2022 – 16 K 4112/20, EFG 2022, 1892, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IX R 8/22

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