Ist die Anwendung von § 8b Abs. 3 KStG i.V.m. § 40a Abs. 1 S. 2 KAGG für Veräußerungen bzw. Rückgaben im Jahr 2003 aufgrund einer unzulässigen Rückwirkung verfassungswidrig?

Streitig ist, ob eine vom FA bei der klagenden GmbH im Streitjahr 2003 vorgenommene gewinnerhöhende außerbilanzielle Hinzurechnung eines sog. besitzzeitanteiligen negativen Aktiengewinns nach § 8b Abs. 3 KStG i.V.m. § 40a Abs. 1 S. 2 des bis einschließlich 2003 geltenden KAGG i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (sog. Korb II-Gesetz) v. 22.12.2003 (BGBl. I 2003, 2840) rechtmäßig war.

Das FG Münster entschied, dass die Regelung verfassungsgemäß ist.

FG Münster v. 9.3.2023 – 10 K 1726/18 F, Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 30/23

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