Die Pflicht zur Abgabe einer GewSt-Erklärung löst keine Anlaufhemmung der Feststellungsverjährung der mit der Messbetragsfestsetzung zusammenhängenden GewSt-Zerlegung nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO aus.

FG Düsseldorf v. 11.5.2022 – 2 K 3400/18 G, rkr.

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