Eine beherrschende Gesellschafterstellung einer GbR liegt vor, wenn die GbR zu 100 % an einer GmbH beteiligt ist. Es muss nicht auf die einzelnen Gesellschafter der GbR abgestellt werden.

FG Hamburg v. 22.12.2020 – 6 K 58/19, Rev. nicht zugelassen

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge