Zahlen Arbeitnehmer an ihren Arbeitgeber für ihren Firmenwagen Miete für einen Parkplatz, so mindert dies den geldwerten Vorteil für die Nutzung des Dienstwagens.
FG Köln v. 20.4.2023 – 1 K 1234/22, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 7/23
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