Die Vorbehaltensfristen für die grunderwerbsteuerrechtlichen Steuervergünstigung bei Umstrukturierung in Konzernen sind auch im Fall der Einbringung des Anteils an einer grundbesitzenden Personengesellschaft in eine kurz zuvor vom Einbringenden erworbenen Vorrats-GmbH einzuhalten.
Eine teleologische Reduktion (Gleichstellung mit der auch ohne Vorbehaltsfrist begünstigten umwandlungsrechtlichen Neugründung der aufnehmenden GmbH) scheidet aus.
Hess. FG v. 18.10.2022 – 5-K-914/21, Rev. eingelegt, Az. des BFH: II R 46/22
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