Bei der Beurteilung, ob eine vGA vorliegt, ist es unerheblich, ob der aus der Firma abgeflossene Vermögensgegenstand im Konzernverbund verbleibt, da der Gewinn auch innerhalb von Konzernen für die einzelnen Steuersubjekte gesondert ermittelt wird. Beachten Sie: Gewinne können nur dann zusammengefasst der Besteuerung zugrunde gelegt werden, wenn ein Organschaftsverhältnis begründet wurde. Ein solches liegt im Streitfall nicht vor.

FG Nürnberg v. 24.11.2020 – 1 K 395/18, NZB eingelegt, Az. des BFH: I B 14/21

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge