Betriebsverpachtung schädlich: Durch die Nutzung von Grundbesitz im Rahmen einer Betriebsverpachtung wird eine originäre gewerbliche Tätigkeit ausgeübt, die die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksunternehmen durch den als GmbH & Co. KG firmierenden Verpächter ausschließt.

Betriebsgrundstück als wesentliche Betriebsgrundlage: Eine – alle wesentlichen Grundlagen des Betriebs umfassende – Betriebsverpachtung liegt vor, wenn der dem Betrieb eines Autohauses das alleinige Gepräge gebende Teil eines bebauten Grundstücks unter gleichzeitiger Veräußerung des Umlaufvermögens und des beweglichen Anlagevermögens zur Fortführung des Autohandels verpachtet wird und bei objektiver Betrachtung weiterhin die Möglichkeit der Betriebsfortführung besteht.

FG Düsseldorf v. 22.6.2022 – 2 K 2599/18 G, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IV R 19/22

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