Eindeutigkeitsgebot: Verstößt eine Pensionszusage hinsichtlich der Möglichkeit des Bezugs der Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres gegen das Eindeutigkeitsgebot (§ 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG), schließt dies auch eine Rückstellungsbildung in Teilhöhe unter Berücksichtigung des in der Pensionszusage festgeschriebenen Regelpensionsalters (hier: das 65. Lebensjahr) als Bezugsbeginn sowie einer an die Regelungen für den Bezug der Altersrente anknüpfenden Zusage einer Hinterbliebenenrente aus.

Reichweite des Tatbestandsmerkmals "und soweit": Der mit dem JStG 1997 in die gesetzliche Regelung des § 6a Abs. 1 EStG eingefügte Satzteil "und soweit" rechtfertigt keine Auslegung der Vorschrift in der Weise, dass die dem Eindeutigkeitsgebot unterliegenden Einzelmerkmale (Art, Form, Voraussetzungen und Höhe) nur zum Teil erfüllt werden müssten und eine Rückstellung dann "insoweit" zu bilden wäre.

FG Düsseldorf v. 9.6.2021 – 7 K 3034/15 K G F, Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 29/21

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