Das Kassengesetz 2017 ließ manchen unzufrieden zurück (s. bspw im Internet: https://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/steuerhinterziehung-manipulierte-kassen-schaeuble-verharmlost [Stand: 30.7.20201]). Zum Durchbruch der damaligen Verhandlungen führte eine Protokollerklärungen des BMF (BT-Drucks. 18/12581, 5 f.). Damals betonte das BMF, es sehe die kurzfristige Verabschiedung der Kassensicherungsverordnung als wichtigen ersten Schritt an, um mit den Arbeiten an der technischen Umsetzung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen beginnen zu können. Bedenken hinsichtlich des Anwendungsbereichs werde durch eine Überarbeitung der KassenSichV in enger Abstimmung mit den Ländern Rechnung getragen. Ziel sei es, den Anwendungsbereich auf betrugsanfällige kassenähnliche Systeme auszudehnen, und dabei die Technologieoffenheit zu bewahren. Es sei angestrebt, diese Arbeiten im ersten Halbjahr 2018 abzuschließen.

Gemessen an dieser Absichtserklärung erfolgte die Anpassung der KassenSichV nun deutlich verfristet und in übersichtlichem Umfang. Kassenähnliche Systeme sind bspw. auch Geldspielgeräte, Wett-Terminals, Warenabgabe- und Dienstleistungsautomaten. Dennoch beschränkt sich die neue KassenSichV darauf, lediglich EU-Taxametern und Wegstreckenzähler in die Liste mit einer zTSe zu schützenden elektronischer Aufzeichnungssysteme aufzunehmen. Die Zahl der ausgenommenen Systeme wird hingegen erweitert. Es ist daher anzunehmen, dass um die Aufnahme der anderen kassenähnliche Systeme weiter gerungen werden wird (s.a. BR-Drucks. 438/1/21, S. 4 f.; Möglichkeit der Schaffung einer zentralen Rechenstelle für Geldspielgeräte s. WD 3 - 3000 - 252/16 vom 30.11.2016, im Internet unter: https://www.bundestag.de/analysen [Stand: 30.7.2021]).

 

Selbststudium nach § 15 FAO mit dem AO-StB: Zu diesem Beitrag finden Sie eine Lernerfolgskontrolle online bis zum 30.6.2022 unter https://www.otto-schmidt.de/15fao

 

Service: Schumann, Das neue Kassengesetz 2016, AO-StB 2017, 151; Schumann, § 146b AO – Regelungen und Anwendungsfragen zur Kassen-Nachschau, AO-StB 2018, 246; abrufbar unter steuerberater-center.de

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