Ein APA ist eine Verständigung zwischen einem oder mehreren Stpfl. und einer oder mehreren Steuerverwaltungen, um i. d. R. vor Verwirklichung einer Geschäftsbeziehung zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Staaten eine dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechende Verrechnungspreismethode (nicht eines konkreten Verrechnungspreises) für bestimmte Geschäftsvorfälle in einem bestimmten Zeitraum zu vereinbaren. Ziel des APA ist es, Rechtssicherheit über die anzuwendende Verrechnungspreismethode zu erlangen. Ein APA kann bi- oder unilateral vereinbart werden. Der Vorteil der letzteren Lösung ist deutlich geringer, weil damit unverändert unsicher bleibt, ob der andere Staat die angewendete Verrechnungspreismethode anerkennt. Einige Staaten verzichten auf Sanktionen, wenn es trotz Vorliegens eines APA zu Verrechnungspreiskorrekturen kommt. Aus Sicht der Finanzverwaltung besteht der Vorteil darin, dass sich damit die Prüfung der Verrechnungspreise deutlich vereinfacht.

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