Bei einem Advanced Pricing Agreement (Vorabverständigungsverfahren) handelt es sich um ein Instrument des internationalen Steuerverfahrensrechts. Eine idealtypische Beschreibung erfolgt in Tz. 4.124ff. der OECD Transfer Pricing Guidelines for Multinational Enterprises and Tax Administrations samt Anhang sowie in Tz. 2.4f. der Mitteilung der Kommission der EU v. 26.2.2007[1] samt Anhang (sog. Leitlinien). Bis dato wurde die Möglichkeit von APA in zahlreichen Steuerrechtsordnungen implementiert – in Deutschland fußend auf § 178a AO und konkretisiert durch ein BMF-Schreiben.[2] Der deutsche Gesetzgeber hat hierzu inzwischen in § 89a AO umfangreiche Regelungen und insbesondere eine nationale Rechtsgrundlage für diese Verfahren geschaffen.

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