Das Adoptionsrecht hatte ursprünglich den Zweck, kinderlosen Personen einen gesetzlichen Erben als Ersatz für leibliche Abkömmlinge zu ermöglichen. Nunmehr liegen ihm sozialpolitische Ziele, wie die Vermeidung einer Unterbringung im Waisenhaus, zu Grunde. Bei der Erwachsenenadoption tritt der Zusammenhang mit der Vermögensübertragung und der gleichzeitigen Betreuung der Adoptiveltern in den Vordergrund. Auch erbschaftsteuerliche Aspekte spielen bei der Adoption erwachsener Personen häufig eine Rolle.

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