Bei einem Erwerb von Anteilen an derselben Kapitalgesellschaft

  • zu verschiedenen Zeitpunkten und
  • verschiedenen Erwerbspreisen

sind die Anschaffungskosten (AK) gesondert festzuhalten. Im Fall einer Veräußer9ung sind die tatsächlichen AK für den jeweils einzelnen Anteil maßgeblich. Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto sind prozentual nach dem Anteil am Nennkapital den einzelnen Anteilen zuzuweisen.

Rechtliche Selbständigkeit der GmbH-Anteile: Anteile an GmbH behalten ihre rechtliche Selbständigkeit:

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