Rz. 87

Stand: EL 114 – ET: 01/2018

Das Abzugsverbot von Aufwendungen für Gästehäuser gilt grundsätzlich auch für ArbN (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 3 iVm § 9 Abs 5 Satz 1 EStG); ebenso sind Aufwendungen für > Jagd oder Fischerei, Segel- oder Motoryachten sowie für ähnliche Zwecke und für die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen vom Abzug ausgeschlossen (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 4 iVm § 9 Abs 5 Satz 1 EStG). Deshalb können ArbN, die entsprechende private Einrichtungen oder private Wasserfahrzeuge zur Anbahnung von Geschäftsbeziehungen einsetzen, die damit verbundenen Aufwendungen nicht abziehen. Das gilt selbst dann, wenn ihnen diese Dinge vom ArbG zur privaten Nutzung überlassen werden. Zur Überlassung eines Ferienhauses an ArbN > Ferienhaus.

 

Rz. 88

Stand: EL 114 – ET: 01/2018

Randziffer einstweilen frei.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge