Auf einen Blick:

Bei der Besteuerung muss häufiger auf Schätzungen zurückgegriffen werden. Sind etwa die Bemessungsgrundlagen der Steuer nicht exakt zu ermitteln, kann das FA schätzen. Dafür enthält § 162 AO Regeln, auch für das Lohnsteuerverfahren. Eine Schätzung entbindet den Stpfl nicht von der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung (§ 149 Abs 1 Satz 4 AO).

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