Rz. 1

Stand: EL 132 – ET: 12/2022

Neben der > Pauschalierung der Lohnsteuer kennt das EStG auch verschiedene Möglichkeiten einer Pauschalierung der ESt, zB die Pauschalierung der ESt für > Ausländische Einkünfte nach § 34c Abs 5 EStG (zum dort ebenso geregelten Erlass der Steuer vgl > Auslandstätigkeitserlass) oder den pauschalen Steuerabzug bei beschränkt Stpfl nach § 50 Abs 4 oder 50a Abs 1 EStG (> Beschränkte Steuerpflicht Rz 75 ff; > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 28).

 

Rz. 2

Stand: EL 132 – ET: 12/2022

§ 37a EStG ermöglicht seit dem VZ 1997 auf Antrag die pauschale endgültige Abgeltung der ESt für den Teil der Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen, der nicht nach § 3 Nr 38 EStG steuerfrei ist. Zu Einzelheiten > Pauschalierung der Einkommensteuer für Sachzuwendungen Rz 1–9.

 

Rz. 3

Stand: EL 132 – ET: 12/2022

§ 37b EStG ermöglicht seit dem VZ 2007 Unternehmen, die eigenen Mitarbeitern und anderen betriebsfremden Personen aus betrieblicher/beruflicher Veranlassung geldwerte Sachen zuwenden, die > Einkommensteuer, die die Empfänger an sich darauf zu entrichten haben, weil die Zuwendungen bei ihnen zu stpfl > Einnahmen führen, pauschal mit 30 % der Kosten der Sachzuwendungen zu besteuern. Zu Einzelheiten > Pauschalierung der Einkommensteuer für Sachzuwendungen Rz 10 ff.

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