Stand: EL 115 – ET: 05/2018
Die an die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen entrichteten ArbG-Beiträge für einen bei einem staatlichen Opernhaus angestellten Chorsänger sind gemäß § 3 Nr 62 EStG steuerbefreit (> Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 15ff). Ergänzend > Chor.
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