Rz. 6

Stand: EL 112 – ET: 05/2017

Zur Gehaltsnachzahlung für mehrere Jahre bei Dienstverhältnissen zwischen Ehegatten/Lebenspartnern sowie zwischen Eltern und Kindern > Arbeitnehmer Rz 75 ff.

 

Rz. 7

Stand: EL 112 – ET: 05/2017

Werden Bezüge für eine Tätigkeit nachgezahlt, die sich über mehrere Kalenderjahre erstreckt, berücksichtigt der ArbG die Tarifermäßigung nach § 34 EStG bereits beim LSt-Abzug (§ 39b Abs 3 Satz 9 EStG); ebenso beim LSt-Abzug von Entschädigungen. Zu den Einzelheiten > Außerordentliche Einkünfte.

 

Rz. 8

Stand: EL 112 – ET: 05/2017

Ergänzend zu Auszahlungen aus dem > Arbeitszeitkonto Rz 10 ff, Störfall bei > Altersteilzeit Rz 21, Nachzahlungen an nichtversorgungsberechtigte ErbenVersorgungsbezüge Rz 10 aE, Besonderheiten für > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften Rz 25 ff, und in Fällen des gesetzlichen Forderungsübergangs nach § 115 Abs 1 SGB X > Forderung Rz 4, > Progressionsvorbehalt Rz 23.

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