Rz. 1

Stand: EL 115 – ET: 05/2018

Aufwendungen einer Hausfrau für den Kursus für Meisterhausfrauen sind nicht abziehbar, wenn sie nicht dem Einstieg in einen Erwerbsberuf dienen (vgl EFG 1974, 415; § 10 Abs 1 Nr 7 EStG; > Bildungsaufwendungen Rz 10ff, > Bildungsaufwendungen Rz 70 Hauswirtschaft. Zu Sonderfällen > Hauswirtschaftsmeisterin.

 

Rz. 2

Stand: EL 115 – ET: 05/2018

Aufwendungen für die Entlohnung im eigenen Haushalt Auszubildender sind grundsätzlich weder WK noch BA, wenn in diesem Haushalt keine Einkünfte erzielt werden. Ggf sind sie als SA nach § 10 Abs 1 Nr 5 EStG (> Kinderbetreuung) abziehbar. Schließlich kann auch eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungen in Betracht kommen (vgl § 35a EStG). Zu Einzelheiten > Haushaltshilfe Rz 5ff.

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