Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Aufwendungen für die erstmalige Ausbildung zur Hauswirtschaftsmeisterin sind WK, wenn sie im Rahmen eines Dienstverhältnisses entstehen; andernfalls sind die Aufwendungen bis zu bestimmten Höchstbeträgen im Kalenderjahr als SA abziehbar (§ 10 Abs 1 Nr 7 EStG). Hat der Stpfl bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung, führt die > Umschulung für eine Erwerbstätigkeit als Hauswirtschaftsmeisterin zu WK. Ebenso sind Aufwendungen für die Auffrischung der Kenntnisse einer Hauswirtschaftsmeisterin, die in diesem Beruf wieder tätig sein will, als WK abziehbar. Zu Einzelheiten > Bildungsaufwendungen Rz 10 ff, Rz 71 ff. Vgl auch > Meisterhausfrau.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge