Stand: EL 115 – ET: 05/2018

Personen, die auf einem Markt die Preise und Qualitäten für Verbraucherorganisationen gegen eine laufende Vergütung beobachten, sind idR > Arbeitnehmer. Sie können selbständig (gewerblich) tätig sein, wenn sie von Fall zu Fall Aufträge übernehmen oder gar für mehrere Auftraggeber tätig sind; dann werden ihre gewerblichen Einkünfte im Rahmen der Veranlagung besteuert (> Steuererklärung). Ergänzend > Erhebungsbeauftragter.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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