Rz. 1

Stand: EL 135 – ET: 08/2023

Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder führen nach dem Zensusgesetz 2022 (ZensG 2022) vom 26.11.2019 (BGBl 2019 I, 1851), geändert durch Art 2 des Gesetzes vom 03.12.2020 (BGBl 2020 I, 2675), eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnzählung (Zensus) mit Stand vom 15.05.2022 als Bundesstatistik durch. Nach § 20 ZensG 2022 können für die Erhebung Erhebungsbeauftragte eingesetzt werden. Soweit die Erhebungsbeauftragten ehrenamtlich eingesetzt werden, erhalten sie für die Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung, die in vollem Umfang nicht der Besteuerung nach dem EStG unterliegt (vgl § 20 Abs 3 Satz 2 ZensG 2022).

 

Rz. 2

Stand: EL 135 – ET: 08/2023

Für weitere Einzelheiten und ähnliche Erhebungsaufgaben vgl auch > Volkszählung, > Personenstand, > Aufwandsentschädigungen Rz 63 Datenerheber der Statistischen Ämter sowie > Mikrozensus und > Arbeitnehmer Rz 130 Erhebungsbeauftragter.

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