Stand: EL 114 – ET: 01/2018

> Betriebsveranstaltungen Rz 46, > Gelegenheitsgeschenke, > Preisgelder Rz 5ff, > Tombola. Ergänzend > Lose. Nimmt ein ArbN an einer von einem Lieferanten seines ArbG (Dritten) veranstalteten Lotterie teil, so wird der ihm von dem Dritten zugewandte Goldgewinn als Sachbezug nach § 19 Abs 1 Nr 1 EStG besteuert (EFG 2005, 687; > Lohnzahlung durch Dritte Rz 1, 2).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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