Stand: EL 122 – ET: 05/2020
Die ausländischen Lehramtsassistenten gewährten Vergütungen bleiben als Ausbildungsbeihilfen nach § 3 Nr 11 EStG steuerfrei (DB 1956, 882; 1985, 682; EStG-K § 3 EStG 5.4). Vgl auch > Deutscher Akademischer Austauschdienst, > Ausländische Lehrkräfte.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen