Stand: EL 122 – ET: 05/2020

Die ausländischen Lehramtsassistenten gewährten Vergütungen bleiben als Ausbildungsbeihilfen nach § 3 Nr 11 EStG steuerfrei (DB 1956, 882; 1985, 682; EStG-K § 3 EStG 5.4). Vgl auch > Deutscher Akademischer Austauschdienst, > Ausländische Lehrkräfte.

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