Rz. 30

Stand: EL 123 – ET: 08/2020

Da Stpfl mit geringem Einkommen keine ESt/LSt zahlen, wird ein erheblicher Teil der Kirchenmitglieder nicht mit KiSt belastet. Aus diesem Grunde ermächtigen die KiStG einiger Länder zur Erhebung einer Mindestkirchensteuer. Sie wird von der Ev Kirche in SN, ST und TH erhoben; allerdings nur, wenn überhaupt eine ESt/LSt anfällt und 9 % von dieser BMG weniger sind als die Mindeststeuer von bis zu 3,60 EUR im Jahr. Das begünstigt besonders KiSt-Pflichtige mit Kind, bei denen nach Berücksichtigung der Freibeträge für Kinder (> Rz 27) keine Maßstabsteuer mehr festgesetzt wird. Zum KiSt-Abzug vom Arbeitslohn > Rz 40 ff.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge